Versicherungsrecht / Lebensversicherungsverträge

19.12.2013 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Wenn ein Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist, darf dieses nicht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlöschen. Das Urteil betrifft gemäß Angabe des Gerichts Altverträge vor 2008. siehe auch dpa, AFP vom 19.12.2013.

Hierdurch kann ein Verbraucher möglicherweise auch noch heute einen Vertrag kündigen. Wir informieren Sie gerne.

Wettbewerbsrecht:

- BGH Urteil vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07, Internetdienstanbieter haben bei fremden Inhalten auf Ihren Webseiten genau zu prüfen, ob und in welcher Form Sie veröffentlichen.

- Abmahnung erhalten? Wir helfen!

Mietrecht:

-Gem. Meldung der Nachrichtenagentur dpa v. 11.11.2009 hat der BGH entschieden, dass der Vermieter die Kosten für die Reinigung des Öltanks auf die Mieter umlegen darf. Die Kosten müssen nicht auf mehrere Jahre umlegen sondern dürfen diese im Jahr der Entstehung umlegen, da die Reinigung eines Öltanks teil der Betriebskosten ist, welche vom Mieter zu tragen sind (BGH VIII ZR 221/08, vom 11.11.2009).

-Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 14. Oktober 2009 beabsichtigt die neue Regierung aus Union und FDP, eine Lockerung des Kündigungsrechts durch den Vermieter und eine schnellere Vollstreckung von Räumungstiteln, um unter anderem besser gegen Mietnomaden vorgehen zu können.

-Dpa. v. 11.11.2009 Vermieter dürfen Wasser abdrehen, wenn der Mieter über längere Zeit mit der Miete im Rückstand ist ( AG Waldshut-Tiengen Az. 7 C 131/09). Im vorliegenden Fall hat die Mieterin (Frau mit Kindern) drei Monate keine Miete gezahlt. Das Gericht entschied der Vermieter habe ein zurückbehaltungsrecht, welches auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze, da die Grundversorgung mit Strom und Wasser (allerdings kalt) gewährleistet blieb.

-BGH-Entscheidung vom 18.02.2009 (Az.: VIII ZR 210/08), Vorinstanzen Ag-Wedding und LG-Berlin:

Schönheitsreparaturklausel mit Verpflichtung zum Außenanstrich von Türen und Fenstern benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam. 

-Fehlt eine Renovierungsklausel im Mietvertrag, muss selbst ein starker Raucher nicht Renovieren (BGH VIII ZR 124/05).

-Eine Renovierungsklausel mit starren Fristen ist unwirksam (BGH VIII ZR 178/05).

- Eine sogenannte Endrenovierungsklausel, nach der ein Mieter die Wohnung bei Auszug unabhängig vom Zustand renoviert zurückzugeben hat, ist ebenfalls unwirksam ( BGH VIII ZR 308/02).

-Auch eine Abgeltungsklausel mit starren Fristen ist unwirksam (BGH VIII ZR 52/06).

-Gleiches gilt für die Quotenklausel (BGH VIII ZR 178/05).

- Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer " Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ", die über eine Quittung für erhaltene Mietzahlungen hinausgeht. (BGH Urteil v. 30. September 2009, VIII ZR 238/08).

- Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarung nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Wasserverbrauch eines Gewerbes kann mittels eines Zwischenzählers vom Gesamtverbrauch des Hauses abgezogen und so ernmittelt werden (BGH, Urteil v. 25.11.2009, VIII ZR 69/09)

- Bei der Abrechnung von Betriebskosten eines teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Objektes gehört der Vorwegabzug für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den Mindstanforderungen, wenn die gewerbliche Nutzung einen erheblichen Mehrverbrauch verursacht und hierdurch ein Vorwegabzug geboten ist (BGH, Urteil v. 11.08.2010, VIII ZR 45/10). Bei einem solchen gemischt genutzten Objekt, welches nach dem Flächenmaßstab abgerechnet wir, obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten je m² entstehen, dem Mieter. Dabei ist hinsichtlich der einzelnen Betriebskosten zu differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudekomplexes einerseits und die Art der gewerblichen Nutzung andererseits abzustellen. Die im Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittskosten sind nicht maßgeblich (BGH, Urteil v. 25.10.2006, VIII ZR 251/05), (BGH, Urteil v. 11.08.2010, VIII ZR 45/10).

- Der Mieter muss eine Parabolantenne nach Installation eines Breitbandkabelanschlusses wieder entfernen. Wenn der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt, kann der Mieter Fernsehprogramme in genügender Anzahl und Qualität empfangen. Dem durch das Grundgesetzt geschützten Informationsbedürfnis ist damit in der Regel ausreichend Rechnung getragen. (BGH, Beschluss v. 21.09.2010, VIII ZR 275/09, veröffentlicht am 11.11.2010)

- Der BGH hat erneut Ausführungen zu einer Kündigung wegen Zahlungscerzuges gemacht. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Dauer des Zahlungsverzuges weniger als einen Monat beträgt (hier Zahlung der laufenden Miete erst mit einer 9-tägigen Verspätung). Im Umkehrschluss ist jedoch eine ordentliche Kündigung möglich, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt und der Zahlungsverzug länger als einen Monat beträgt (BGH, Az.: VIII ZR 107/12).

- Der BGH ermöglicht dem Vermieter den Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung BGH, Az.: VIII ZR 41/12. Der Vermieter kann also von eigenen Angestellten Arbeiten in der Betriebskostenabrechnung geltend machen, wenn er diese ausreichend dokumentiert und die Höhe der Kosten z.B. durch das Angebot einer außenstehenden Firma nachweist. In dieser Höhe können sodann Eigenleistungen oder Leistungen durch eigene Angestellte in der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden.

Arbeitsrecht:

- Entscheidungen zu Kündigungsgründen:

-1999-Trinkgeld von 20 Mark für 3 Müllmänner rechtfertigt eine Kündigung, wenn die Arbeitnehmer ohne Zusatzgebühren Müll mitnehmen, ArbG Radolfzell Verzehr/Aneignung von ein paar übrig gebliebenen Maultaschen (Wert 3-4 EURO) rechtfertigt Kündigung.

Mögliche Kündigungs- Abmahnungsgründe: Aufladen des Handys im Betrieb (Diebstahl von Strom), Verzehr von Frikadellen vom Büffet des Chefs, Mitnahme von Brotaufstrich, Einlösen verloren gegangener Pfandbons, Fehlbetrag in der Kasse, Mitnahme von Rohstoffresten und späterer Verkauf (hier Aluminiumreste eines Recyclingbetriebes), zerreißen von Briefen eines Briefträgers, ungepflegtes Äußeres und Schweißgeruch rechtfertigen Kündigung eines Denkmalpflegers in der Probezeit (März 2010).

- (08.01.2010) Der Arbeitnehmer kann auf Grund starken Schneefalls und extremer Witterung keinen Sonderurlaub beanspruchen. Sollten wegen des Schneefalls Züge ausfallen oder sich der Arbeitnehmer aus anderem Grund verspäten, so ist das Sache des Arbeitnehmers. Dieser kann vom Arbeitgeber sogar hierfür ggf. abgemahnt werden, denn das so genannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann von seinen Arbeitnehmern erwarten, dass diese den Wetterbericht verfolgen und sich hierauf einstellen. Auch sind die Warnungen des Wetterdienstes nicht entscheidend. Bei Warnungen des Wetterdienstes kann jedoch im Einzelfall eine Abmahnung wegen fernbleiben von der Arbeit nicht abgemahnt werden. Ein Anspruch auf Lohnzahlung entfällt indes.

- BAG, Az.: 2 AZR 251/07, Krankfeiern oder so genanntes "Blaumachen" mit Ansage rechtfertigt eine Kündigung. Droht ein Arbeitnehmer der Arbeitgeber (hier weil sein Urlaub nicht genehmigt werden sollte) "blau" zu machen, so rechtfertigt dies prinzipiell eine fristlose Kündigung, da der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Rücksichtnahme und Leistungstreue verletzt. Eine solch schwerwiegende Pflichtverletzung stellt einen Vertragsbruch dar, welcher eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.

- Der EuGH hat entschieden, dass die Regelung der Kündigung für jüngere Mitarbeiter gegen EU-Recht verstößt, da Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr zur Zeit nicht berücksichtigt werden (dpa 19. Januar 2010).

- 06.04.2010: Die sogenannte Maultaschenkündigung endet vor dem Landesarbeitsgericht mit einem Vergleich (LAG AZ 9 Sa 75/09). DIe 58jährige Angestellte erhält eine Abfindung von ca. 8 Monatgehältern.

- 10.06.2010: BAG-Urteil 2 AZR 541/09, Das Bundesarbeitsgericht hebt die Kündigung wegen zweier privat eingelöster Pfandbons im Wert von 1,30 EURO auf. Es hätte zunächst eine Abmahnung ausgereicht. Die Kassiwererin arbeitete jedoch auch 31 Jahre im Betrieb.

- 28.02.2011: BAG-Urteil 1 ABR 19/10, Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP sind ungültig. (Zeitarbeit, Verträge ungültig, Lohnnachforderung der Zeitarbeiter). Zeitarbeiter, auf die die Tarifverträge der CGZP Anwendung finden, können ggf. gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft fordern. Dieser Anspruch kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Auf Grund der Verjährungsfristen könnten die Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Ansprüche wären einzuklagen.

Verkehrsrecht:

- 12.01.2010, OLG Bamberg Az.: 5 U 151/09, Kein Anspruch aufm Räumung von Straßen nach 21:00 Uhr. In Bayern kam ein Autofahrer gegen Mitternacht von der Straße ab, weil die Abfahrt nicht vom Schnee geräumt worden ist. Das OLG Bamberg entschied als Gericht in zweiter Instanz, dass kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die räumpflichtige Behörde besteht. Laut OLG hätte der Autofahrer auf der abschüssigen Strecke erkennen können, dass diese nicht geräumt sei. Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen rund um die Uhr kann im Winter mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht werden.

Versicherungsrecht:

- Nachdem der BdV beim Bundesgerichtshof im Jahre 2005 zum Az. IV ZR 162/03 bereits eine Grundlegende Entscheidung getroffen hat, welche bei einer Frühkündigung dem Versicherungsnehmer ein Mindestrückkaufwert garantiert, hat das AG Hamburg nun im November 2009 zum Az. 324 O 1116/07, 1153/07 und 1136/07 Vertragsklauseln zur Beitragsfreistellung und Kündigung von Versicherungsverträgen für unwirksam erklärt, welche dem Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteilen. Hierdurch besteht die Möglichkeit auch Nachforderungen an die Versicherungen zu stellen. Es bleibt abzuwarten, wie hier ggf. höhere Instanzen entscheiden werden.